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Hinweise zu Gemeinschafts- und Führungstouren

Die Haftung der Sektionen ist bei Gemeinschaftstouren und Führungstouren verschieden, der Unterschied liegt in der Struktur der Führung.

Gemeinschaftstour

Definition
Bei einer Gemeinschaftstour handelt es sich um eine Tour,

  • die - ohne eine vorgegebene Führung - aus einer Gemeinschaft, typischerweise einer bestehenden Gruppe organisiert wird,
  • bei der die Entscheidungen, wie Auswahl von Weg und Ziel, Entscheidung über Abbruch der Tour, Abfahrt über unsicheren Hang, Festlegung von Sammelpunkten, Absprache von Führungs- und Schlussmann, Absprache für Zwischenfälle, gemeinsam getroffen werden.
  • bei der alle Teilnehmer über Verlauf und Länge Bescheid wissen und die Gefahren selbständig abschätzen können,
  • bei der alle Teilnehmer der Gruppe den gesetzten Zielen selbständig gewachsen sind,
  • bei der sich die Teilnehmer zum überwiegenden Teil bereits von früheren Touren her kennen

Haftung der Sektion
Die Sektion haftet hier grundsätzlich nicht für die Auswahl des Leiters oder Organisators, sondern nur für mögliches Organisationsverschulden. Da die Organisation weitgehend von der Tourengemeinschaft durchgeführt wird, wird die Sektion praktisch wohl nur für Fehler in der Bereitstellung organisatorischer Infrastruktur haften.

Führungstour

Definition
Bei einer Führungstour übernimmt der Führer die Verantwortung für die Gruppe. Er sorgt dafür, dass die Gruppe zusammenbleibt, trifft die wichtigen Entscheidungen und genießt aufgrund seiner überlegenen Erfahrung das volle Vertrauen der Gruppe. Er gibt "top down" Rastpunkte bekannt, teilt Führungs- und Schlussmann ein, erklärt Verhaltensmaßnahmen für Zwischenfälle und informiert die Teilnehmer über Schwierigkeiten und Gefahren der Tour. Letztlich bildet das Vertrauen in den Führer das Unterscheidungsmerkmal. Ob dieses vorliegen durfte und konnte wird nur anhand der o.g. verschiedenen Rahmenbedingungen gemessen. Wenn das Vertrauen von Anfang an etabliert war und ausdrücklich oder stillschweigend bekannt war, dass der Führer die alleinige Verantwortung und Entscheidungsgewalt innehatte, handelt es sich um eine Führungstour.

Haftung der Sektion
Eine Haftung der Sektion kann hierbei entstehen

  • für Fehler bei der Auswahl des Tourenführers
  • grundsätzlich für den Schaden, den der Tourenführer schuldhaftverursacht
  • für ihr eigenes Verschulden bei der Organisation der Tour

Die Haftung der Sektion wegen Verschuldens bei der Auswahl des Tourenführers besteht nicht, wenn der Führer die nötige Fachkompetenz hat, um die Gruppe mit Sachautorität zu führen. Die Qualifikation des Tourenführers soll möglichst nachweisbar sein, z.B. durch Tourenberichte oder besser durch Ausbildungsnachweise. Die Sektion soll die Tourenführer zur Teilnahme an Fortbildungen anhalten, schon um von vorneherein Fehler der Tourenführer zu vermeiden.

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