Aufnahmegebühr für A-Mitglieder, B-Mitglieder, Junioren
5 €
Kündigung der Mitgliedschaft: Gemäß unserer Satzung müssen Kündigungen der Mitgliedschaft schriflich 3 Monate vor Ablauf eines Vereinsjahres (31.12), als bis spätestens zum 30. September mitgeteilt werden.
* C-Mitgliedschaft: Eine C-Mitgliedschaft beschreibt die vergünstigte Mitgliedschaft in einer anderen Sektion des DAV neben der Hauptmitgliedschaft in der „Heimatsektion“, um am Sektionsleben vor Ort teilnehmen zu können; evtl. bei kurzfristigen Aufenthalt während des Studiums oder aus beruflichen Gründen an einem anderen Ort, um in der Stammsektion nicht kündigen zu müssen.