Heinz Zak mit Multivisionsvortrag auf dem Jubiläums-Edelweißfest
Fotograf und Extremkletterer auf dem Jubiläumsedelweißfest zu Gast. „Mit seiner Kamera…
Ich/wir unterstütze(n) die Ziele des DAV, erkenne(n) insbesondere die Satzung der Sektion Eichstätt des Deutschen Alpenvereins e. V. an.
Ich/wir weiß/wissen, dass im Falle eines späteren Austrittes dieser bis zum 30. September eines jeden Jahres schriftlich der Sektion zugegangen sein muss, damit er zum Jahresende wirksam wird, und bitte(n) um stets widerruflichen Einzug der Beiträge/Aufnahmegebühr für o.g. Person(en) von der angegebenen Bankverbindung.
Bankspesen die bei Nichteinlösung entstehen, gehen zu meinen/unseren Lasten.
Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft endet die Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr, sondern ist weiterhin gültig, sofern sie nicht entsprechend o.g. Frist gekündigt wird.
Es steht Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ausweises ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu – vorausgesetzt, es wurde noch keine Dienstleistung auf Grund der Mitgliedschaft in Anspruch genommen. Dazu genügt es, den noch nicht unterschriebenen und noch nicht vom Begleitschreiben entfernten Ausweis an die ausstellende Servicestelle zurückzusenden.
Eichstätt, 24.04.2017