Mitgliedsbeiträge bis 31.12.2026

A-Mitglied - Erwachsene ab 25 Jahre 68,00 EuroC-Mitglied*34,00 Euro
B-Mitglied - Ehegatten/Lebenspartner37,80 EuroC-Mitglied*

19,00 Euro


Junior - 19 bis 25 Jahre37,80 EuroC-Mitglied*

19,00 Euro


Senior – ab 70. Lebensjahr, auf Antrag37,80 EuroC-Mitglied*

19,00 Euro


Kinder/Jugendliche - bis 18 Jahre24,90 EuroC-Mitglied*

19,00 Euro


Familienbeitrag - Eltern A-und B-Mitglieder mit allen Kindern bis 18 Jahre

103,80 Euro+ je Kind (ASS**)2,59 EUR

Familienbeitrag - Alleinerziehender Elternteil A-Mitglied mit allen Kindern bis 18 Jahre

68,00 Euro+ je Kind (ASS**)2,59 EUR
Schwerbehinderte (B-Mitglied)           37,80 Euro


Aufnahmegebühr für A/B/C-Mitglieder, Junioren, Kinder und Jugendliche als Einzelmitglieder

12,00 Euro


Aufnahmegebühr für Familien

24,00 Euro


Ersatzausweis10,00 Euro


Jährliche Mitgliedsbeiträge, beschlossen bei der Mitgliederversammlung am 15. März 2019

Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2027

A-Mitglied - Erwachsene ab 25 Jahre 82 EuroC-Mitglied*41,00 Euro
B-Mitglied - Ehegatten/Lebenspartner41,00 EuroC-Mitglied*

21,00 Euro


Junior - 19 bis 25 Jahre41,00 EuroC-Mitglied*

21,00 Euro


Senior – ab 70. Lebensjahr, auf Antrag41,00 EuroC-Mitglied*

21,00 Euro


Kinder/Jugendliche - bis 18 Jahre30,00 EuroC-Mitglied*

21,00 Euro


Familienbeitrag - Eltern A-und B-Mitglieder mit allen Kindern bis 18 Jahre

123,00 Euro+ je Kind (ASS**)3,84 EUR

Familienbeitrag - Alleinerziehender Elternteil A-Mitglied mit allen Kindern bis 18 Jahre

82,00 Euro+ je Kind (ASS**)3,84 EUR
Schwerbehinderte (B-Mitglied)           41,00 Euro


Aufnahmegebühr für A/B/C-Mitglieder, Junioren, Kinder und Jugendliche als Einzelmitglieder

12,00 Euro


Aufnahmegebühr für Familien

24,00 Euro


Ersatzausweis10,00 Euro


Jährliche Mitgliedsbeiträge, beschlossen bei der Mitgliederversammlung am 17. April 2026

*C-Mitglied: bei bestehender Hauptmitgliedschaft in anderer Sektion

**Versicherungsbeitrag ASS je Kind

Nichteinlösbare Mitgliedsbeiträge

Können die Lastschriften von Beiträgen nicht eingelöst werden, so müssen Ihnen die Bank- und Bearbeitungsgebühren weiterberechnet werden.

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