125 Jahre DAV Eichstätt
Im November 1899 wurde die Sektion in Eichstätt gegründet. Dieses besondere Jubiläum wurde am…
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind DAV Mitglieder, die den laufenden Jahresbeitrag entrichtet haben. Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern.
2. Kurs- und Toureninformation
Angegeben ist die Art der Veranstaltung, der An- und Abreisetag, sowie Ort und Uhrzeit für den Treffpunkt, bzw. den Beginn der Veranstaltung. Sofern nicht angegeben, können weitere Informationen wie zum Beispiel über die genauen Inhalte der Veranstaltung, die Anforderungen und die erforderliche Ausrüstung bei den einzelnen Veranstaltungsleitern eingeholt werden.
3. Vorbesprechung
Rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn werden die Teilnehmer/innen (wenn nötig) zu einer Vorbesprechung eingeladen. Termine finden sich in den entsprechenden Ausschreibungen bzw. werden telefonisch vereinbart. Die Teilnahme ist verbindlich. Bei Verhinderung ist eine begründete Absage notwendig.
4. Anmeldung
Die Anmeldung ist online (www.dav-eichstaett.de) vorzunehmen. Jeder Teilnehmer, auch Kinder sind einzeln anzumelden. Weitere Personen (auch Kinder) im Kommentarfeld werden nicht berücksichtigt. Informationen dazu finden Sie auf dem Anmeldformular auf der Internetseite der Sektion. Erst nach Freigabe durch die/den Kurs-/Tourenleiter-in ist die Anmeldung zu einer Veranstaltung der Sektion verbindlich. Mit der Anmeldung erklärt sich ein/e Teilnehmer/in mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
Die Begleichung der Teilnehmergebühr erfolgt per Überweisung aber erst nach Freigabe durch die/den Kurs-/Tourenleiter-in. Ist kein Zahlungseingang innerhalb 7 Arbeitstagen ersichtlich, so gilt die Anmeldung als zurückgenommen. Neben der Teilnehmergebühr hat jede/r Teilnehmer/in für die Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung, Bergbahn etc. selbst aufzukommen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Wenn zwei Preise angegeben sind, so gilt der erste für Mitglieder der Sektion Eichstätt, der zweite Preis für Mitglieder anderer Sektionen.
Auf Wartelisten eingetragene Personen werden gebeten, sich abzumelden, wenn eine Teilnahme nicht mehr erfolgen soll.
5. Rücktritt
Ein Rücktritt von einer Veranstaltung kann nur gegenüber dem Fachübungsleiter erklärt werden. Erfolgt der Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 €* einbehalten. Bei einem späteren Rücktritt ist eine Erstattung des eingezahlten Betrags nur dann möglich, wenn ein anderer Interessent von der Warteliste nachrücken konnte. In diesem Fall wird aber ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr von 10 €* erhoben. Über den verbliebenen Geldwert wird ein Gutschein ausgestellt, der für andere Kurse und Touren eingelöst werden kann.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Veranstaltung wird die Teilnehmergebühr komplett einbehalten. Externe Kosten, die durch die Absage eines/einer Teilnehmers/in entstanden sind (z. B. Stornogebühren für die Absage einer Unterkunft), sind im Falle eines Rücktritts unabhängig von dessen Zeitpunkt grundsätzlich vom Teilnehmer zu tragen.
Außerdem kann zusätzlich zur sektionsinternen Storno- bzw. Bearbeitungsgebühr der kalkulierte Anteil für die An- und Abreise in Rechnung gestellt werden. Bei der Anmeldung zu "hochpreisigen" Veranstaltungen wird daher der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
*Achtung: Ausgenommen von den Stornogebühren für die Bearbeitung eines Rücktritts sind grundsätzlich Veranstaltungen mit einer Teilnehmergebühr von unter 15 €.
6. Absage durch den Veranstalter
Bei ungenügender Teilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen, bei Ausfall eines Leiters oder extrem ungünstigen Witterungs- bzw. Schneeverhältnissen ist die Sektion bzw. Abteilungsleitung berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder abzuändern. Im Fall einer Absage wird der entrichtete Betrag vollständig erstattet. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Ein Tourenleiter kann jederzeit durch einen gleichwertig qualifizierten ersetzt werden.
7. Abbruch der Veranstaltung
Muss die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus anderem besonderen Anlass abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnehmerbeiträge bzw. Vorauszahlungen. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht abgeleitet werden.
8. Ausschluss
Die Veranstaltungsteilnehmer müssen die in der Ausschreibung im Kurs- und Tourenprogramm angegebenen körperlichen Voraussetzungen (Kondition, Technik, Psyche) erfüllen. Die Leistungsfähigkeit der Teilnehmer/innen muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird. Teilnehmer mit gesundheitlichen Problemen (z.B. Verletzung, Allergie, Diabetes, etc.), die den Ablauf der Unternehmung beeinträchtigen können, sind verpflichtet, dies bei der Anmeldung mitzuteilen.
Der Veranstaltungsleiter kann Teilnehmer/innen im Vorfeld von der Veranstaltung ausschließen, wenn sie den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheinen oder sie der Vorbesprechung ohne Entschuldigung und ohne wichtigen Grund fernbleiben. Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet oder die Anweisungen des Leiters nicht befolgt werden (ebenso für zukünftige Veranstaltungen). Eine nach Veranstaltungsbeginn festgestellte Fehleinschätzung des eigenen Könnens rechtfertigt keine Erstattung des Veranstaltungspreises. Wurde ein/e Teilnehmer/in aus o. g. Gründen durch den Leiter von einer Veranstaltung ausgeschlossen, sind sämtliche durch ihn/sie verursachten Folgekosten von ihm/ihr zu tragen.
9. Ausrüstung
Für alle Veranstaltungen ist das Material entsprechend der angegebenen Ausrüstungsliste selbst mitzubringen. Die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingend erforderlich. Erfolg und Sicherheit der Tour können von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen. Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss von der Tour führen.
10. Anfahrt zur Veranstaltung
Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgen An- und Abreise zum Veranstaltungsort mit Privatfahrzeugen auf eigene Kosten und Verantwortung. Die Kosten setzen sich aus einer empfohlenen Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro PKW sowie aus evtl. Kosten für Maut, Autobahn- und Parkplatzgebühren zusammen. Bei Fahrten mit privaten PKW oder den sektionseigenen Kleinbussen werden die Kosten auf alle Mitfahrer inkl. der/ des Tourenleiter/s umgelegt. Über die Sektion besteht bei ausgeschriebenen Touren für Mitglieder eine kostenlose KFZ-Kasko- und Rabattverlustversicherung bei der Benutzung privater PKW.
11. Haftungsbegrenzung
Jede/r Teilnehmer/in verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Sektion, den Leitenden der Veranstaltung/Tour und dessen Helfern, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen der entsprechende Schaden abgedeckt ist. Für den Verein tätige Personen haften nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz für Schäden, die Teilnehmern/innen bei der Nutzung von Vereinseinrichtungen oder bei Teilnahme an Vereinsveranstaltungen entstehen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Veranstaltungen obliegt die Aufsichtspflicht für Kinder generell den Erziehungsberechtigten.
12. Erhöhtes Risiko im Gebirge
Bei sämtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass gerade im Berg- und Klettersport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, z.B. Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc. Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch die eingesetzten Veranstaltungsleiter nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden.
Die Veranstaltungsleiter sind in der Regel für einzelne alpine Betätigungsvarianten vom DAV ausgebildete Fachübungsleiter und nicht staatlich geprüfte Berg- und Skiführer. Das alpine Restrisiko muss der Teilnehmer selbst tragen. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, auf Grund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem/r Teilnehmer/in ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Veranstaltungsvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem/r Teilnehmer/in deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z. B. durch Studium der einschlägigen alpinen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit der von ihm/ihr gebuchten Veranstaltung verbunden sein können.
13. Rechte an Bildaufnahmen
Alle Teilnehmer erklären mit der Annahme der Teilnahmebedingungen ihr Einverständnis zur Erstellung von Bild- und Videoaufnahmen ihrer Personen im Rahmen von Veranstaltungen (Kursen, Touren, etc.) sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Bildnisse zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über das Vereinsleben in unseren Sektionsmitteilungen, auf der Vereinshomepage und weitere Zwecke der Vereinsarbeit.