7.Abenteuerwochenende im Gutmann
Vom Donnerstag 30.01.25 bis Samstag 01.02.2025 findet im "Zum Gutmann" drei Vorträge zum Thema…
Dienstag, 13. Juni 2023
Der Grund für die Vollsperrung ist der Schutz des seit 2006 brütenden Wanderfalken. Als Arbeitskreis Klettern UND Naturschutz liegt uns der Schutz heimischer Vogelarten genauso am Herzen, wie der Schutz traditioneller Klettergebiete. Allerdings stellt sich das Regierungspräsidium hiermit ohne tatsachengestützte Begründung gegen ein auf der ganzen Welt erfolgreich praktiziertes Kletterkonzept an Felsen mit Brutvögeln: während der Brut wird gesperrt und sobald diese vorbei ist, darf wieder geklettert werden. Was vielen KletterInnen und DAV Sektionen vielleicht noch nicht ganz klar ist: Die Vollsperrung der Badener Wand bedroht als Präzedenzfall auch andere Kletterfelsen in ganz Deutschland, bei denen gleiche Lenkungskonzept angewandt wird!!!Im Anschluss an die Veröffentlichung der Allgemeinverfügung wurden im Januar diesen Jahres vom Regierungspräsidium Fakten geschaffen und in einer Hauruck Aktion alle Kletterhaken in dem Massiv abgeflext.Auf seiner Webseite informiert der DAV über die Problematik der Situation: https://www.alpenverein.de/natur/badener-wand-wird-gesperrt_aid_38901.html
Wie könnt ihr uns nun als DAV Sektion unterstützen? Durch die Veröffentlichung der beiliegenden Informationen in euren Newslettern wird das angestrebte juristische Verfahren gegen das Vorgehen des RP Karlsruhe unterstützt. Mit eurer Hilfe können wir gemeinsam ein ähnliches Vorgehen der Behörden bei Klettergebieten in anderen Regionen Deutschlands abwenden. Die Sektion Köln hat bereits vorgelegt und die aktuelle Situation an der Badener Wand in ihrem aktuellen Newsletter veröffentlicht. https://www.dav-koeln.de/cgi-bin/news.cgi?230504Die Veröffentlichung im Newsletter hatte für uns die positive Folge, dass ca. 500€ auf das 100% Battert Konto überwiesen wurden, das zur Finanzierung der juristischen Unterstützung des Widerspruchsverfahrens und einer eventuellen Klage eingerichtet worden ist.
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