Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung Sektion Eichstätt - Neuburg des Deutschen Alpenvere

Freitag, 17. April 2026, um 18.30 Uhr im Gasthaus Schweiger “ZUM BRÄU”, Eichstätter Straße 10, 85128 Nassenfels

voraussichtliche Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Versammlung
3. Genehmigung der Tagesordnung
4. Bericht des 1. Vorsitzenden Ralf Eiba
5. Berichte der weiteren Beisitzer und Referenten
6. Bericht der Schatzmeisterin
7. Genehmigung des Haushaltsvoranschlages 2026
8. Bericht der Kassenprüfer
9. Entlastung des Vorstandes
10. Erhöhung Mitgliederbeitrag
11. Anträge und Verschiedenes
12. Neuwahlen Vorstandschaft und Beiräte

Wahl- und stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.Anträge sollen bitte 14 Tage vor der Mitgliederversammlung in schriftlicher Formbeim 1. Vorsitzenden eingereicht werden.
Die aktuellen endgültige Tagesordnung wird spätestens zwei Wochen vor der Versammlung auf der Homepage der Sektion veröffentlicht (Vereinssatzung § 19 Absatz 1).

zu 10. Erhöhung Mitgliederbeitrag

Die Sektion hat insbesondere die Erhöhungen der Verbandsabgaben in den letzten Jahren nicht durch die Mitgliedsbeiträge kompensiert. Da weitere Erhöhungen hier anstehen und auch die finaziellen Aufwendungen in der Sektion steigen empfiehlt die Vorstandschaft eine Erhöhung um ca. 15 bis 20% vorzunehmen. Damit nähert man sich auch den deutlich gestiegenen Mitgliedsbeiträgen der Nachbarsektionen mit ähnlicher Infrastruktur und Größe. Detaillierte Vorstellung auf der Mitgliederversammlung.

zu 12. Neuwahlen

folgende Ämter und Positionen stehen der Mitgliederversammlung zur Wahl.

a. Vorstandschaft

  • 1. Vorsitzender
  • 2. Vorsitzender
  • 3. Vorsitzender
  • Geschäftsführer
  • Jugendleiterin
  • Schatzmeister
  • Schriftführerin

b. Beiräte

  • Alpine Unternehmungen
  • Sportklettern
  • Mountainbike
  • Ski 
  • Familie
  • Senioren
  • Naturschutz
  • Klimaschutz
  • Hütte
  • Wege
  • Material

Wer darf kandidieren, wie wird gewählt?

Gemäß Satzung sind alle wahlberechtigten Mitglieder grundsätzlich wählbar, sofern nicht spezielle Ausschlussgründe bestehen. Eine Ausnahme bilden Jugendmitglieder (ab 16), die nicht gewählt werden können – aber natürlich abstimmen dürfen. C-Mitglieder haben kein Stimm- und Wahlrecht. Die aktuelle Vorstandschaft unterbreitet geeignete Vorschläge, weitere Vorschläge sind vor der Wahl zu nennen.

Die Wahlen erfolgen schriftlich und geheim, außer die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit, die Wahl offen (z. B. per Handzeichen) durchzuführen. Zur Verkürzung der Wahl wird das meist so durchgeführt.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Wenn niemand diese Mehrheit erreicht, gibt es eine Stichwahl zwischen den zwei Bestplatzierten. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Ersten Vorsitzenden.  

Nachzulesen in unserer Satzung.

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