• Bergpanorama

Montag, 11. Dezember 2023

Info der AG Klettern

Kletterkonzeption Stand Nov.2023

Wellheimer Trockental und Altmühltal bei Dollnstein

Zone 1

Grundsatz:

  • Vorrangsbereich für Naturschutz
  • totaler Kletterverzicht, keine Erschließungen 

1.1 Felsen am Jägersteig bei Ried

1.2 Felsen bei Hütting (bis Rabenfels)

1.3 Felsen im Schuttertal südlich von Wellheim (orog. links, Mühlberg, Schutterberg)

1.4. Felsen am Dachsberg bei Wellheim

1.5. Felsen zwischen Wellheim und Konstein, links der Staatsstraße, "Glasfabrik" (Kreuzelberg, Schlossberg)

1.6. Felsen im Dollnsteiner Wald zwischen Groppenhof und Torleitenberg

1.7 Felsen am Kalvarienberg bei Dollnstein

1.8 Felsen nördlich der Bahnlinie bei Dollnstein "Dollnsteiner 12 Apostel" (siehe auch 2.6)

1.9 Felsen bei Hagenacker (orog. links der Altmühl)

1.10 Maderfelsen bei Dollnstein, sowei die Felsen orog. links der Altmühl bis Burgsteinfelsen

1.11 Felsen am Schneiderberg und Gampelberg östl. von Breitenfurt (orog. rechts der Altmühl)

Zone 2

Grundsatz: 

  • Felsen von lokaler Bedeutung
  • Klettern auf bestehenden Routen erlaubt.
  • Sanierung und Neurouten nur nach Absprache mit der AG Klettern und Naturschutz möglich.
  • keine Veröffentlichung in Klettermagazinen, Internet und Kletterführeren
  • Umlenkhaken benutzen
  • Markierte Wege und Zustiege benutzen

2.1. Felsbereiche sind bei der AG hinterlegt und können dort abgefragt werden

Zone 3

Grundsatz:

  • Klettern auf bestehenden Routen erlaubt. Sanierung und Neurouten nur nach Absprache mit der AG Klettern und Naturschutz möglich.
  • Veröffentlichung in Klettermagazinen, Internet und Kletterführern erlaubt
  • Umlenkhaken benutzen
  • Markierte Wege und Zustiege benutzen.

3.1 Felsen bei Dollnstein (Dollnsteiner Turm und Wand)

  •  Ausstiegsverbot (Umlenkhaken benutzen)
  • Kletterverbot am Maderfelsen (Zone 1)

3.2 Felsen am Alten Burgfeslen/Wellheim (Felsengarten)

3.3. Felsen von der Hinteren (Kleinen) Konsteiner Wand bis Lochwand (Konstein - Aicha)

  • für den Trockenrasen zwischen Konsteiner Wand und Dohlenfelsen gilt ausdrücklich ein Wegegebot.

3.4. Burgstein bei Dollnstein

  • Parken auf den ausgewiesenen Plätzen

Wichtig Kletterverzicht aus ornithologischer Sicht

Ist erforderlich von etwa Anfang Januar bis Mitte Juli. Es wird fallweise festgestellt und durch Hinweisschilder im betreffenden Gebiet gesperrt.

Neurouten 

Neurouten und Sanierungen sind grundsätzlich nur nach Rücksprache mit der AG erlaubt. Bei Nichtbeachtung hat das den Abbau der Route zur Folge.

Zone 1 Nicht im Konzept erfasste Bereiche sind formal als Zone 1 anzusehen

Maßnahmen

Generell sind Zelten, Campieren oder Lagern mit Lagerfeuer usw. in freier Natur nicht zulässig.

Die Trittbereiche am Felsfuß sind auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Vegetationszonen sind zu schonen.

Organisierte Kletterveranstaltungen sollen zur Konfliktvermeidung bei der AG angemeldet werden.

Zum Topropen sind die vorh. Umlenker bzw. das Hakenmaterial mit eigenem Material Karabiner und Schrauber usw. zu versehen. Damit die vorh. Einrichtungen geschont werden und sie nicht zu einem Sicherheitsproblem werden.

Boulderappell

  • Keine Erschließungen von stark bewachsenen Felsen, keine Gehölze ohne Einwilligung des Besitzers entfernen
  • Keine gesperrten Wege mit PKW befshren, rücksichtsvoll parken.
  • Keine Veröffentlichungen von Bouldergebieten!

Der Arbeitskreis hat bei entsprechender Information über beabsichtigte Neuerschließungen die Möglichkeit, nachforschungen anzustellen über

  • die ökologische Verträglichkeit der geplanten Neuerschließung
  • Bedeutung der unmittelbaren Felsflora und - fauna
  • Vogelbrutplätze
  • Bedeutung der Umgebung
  • notwendige Infrastruktur (Wegebau)

Und wird aus den Recherechen heraus Empfhelungen für das Erschließungsvorhaben geben.

Grundsätzlich sind die

  • Zustimmung der Eigentümer und die Erlaubnis der zuständigen Naturschutzbehörde einzuholen.

Zonenregelung als PDF zum Download

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